Erkenntnis des BVwG

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer des Vereins
Bürgerinitiative Ritter-der-Au!

Mit 24.10.2024 – 11:27 erging das Erkenntnis des BVwG.

Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben und es wurden Auflagen demensprechend ergänzt. Da das Erkenntnis allerdings 150 Seiten hat, muss dies durch unsere freundliche Rechtsvertretung noch im Detail geprüft werden.
Ein diesbezüglicher Arbeitstermin ist geplant, die 6-wöchige Frist für eine außerordentliche Revision an den VwGH endet in der KW 49.
Hiermit möchten wir auch die Gerüchte dementieren, dass eh schon alles vorbei ist und die Jungbunzlauer Austria AG nicht bauen wird! DAS IST NICHT RICHTIG! Was seitens Jungbunzlauer geplant ist oder nicht entzieht sich unserer Kenntnis und wir ersuchen Sie eindringlich, keinen Gerüchten Glauben zu schenken. Hier gibt es keinerlei offizielle Informationen!
Leider ist nach diesen vielen Jahren die Spendenfreudigkeit zurückgegangen und wir appellieren deshalb an Sie, uns weiterhin zu unterstützen. Die Bürgerinitiative arbeitet so lange, bis alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und es zu einer endgültigen Entscheidung gekommen ist.
Bis dahin ist es notwendig auch weiterhin unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange das dauern wird, möglicherweise auch noch weitere Jahre!
Wir sind deshalb auf Ihre Spende angewiesen: IBAN AT54 5300 0030 5401 1376
Danke, dass Sie uns weiterhin die Treue halten, unserer Arbeit vertrauen und uns unterstützen! Wir werden Sie selbstverständlich laufend über die nächsten Schritte informieren! Mit besten Grüßen Barbara Gasner Obfrau des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au