Verhandlung am Bundesverwaltungsgerichtshof am 6.3. und 11.3.2024

Liebe Unterstützer:innen des Vereins Bürgerinitiative der Au,

 

auf diesem Wege möchten wir uns sehr herzlich für jedwede Unterstützung – sei es mit Fotos, positiven Gedanken, emotional und vor allem auch vor Ort beim BVwG – sehr herzlich bedanken.

 

Es waren sehr anstrengende Wochen, da wir uns seit Ende Jänner sehr intensiv auf diese Verhandlungstage vorbereitet haben. Wir haben vor Gericht Höhen und Tiefen erlebt, Strenge und Lachen, Unverständnis und Emotionen und vieles vieles mehr. Aber vor allem waren diese Tage sehr lehrreich.

 

Für alle, die nicht dabei sein konnten, ein kurzer Einblick in die beiden Verhandlungstage (06.03.2024 und 11.03.2024)

 

Es sei gesagt, dass diese mündliche Verhandlung vor dem BVwG viel objektiver abgelaufen ist, als bei der UVP-Verhandlung 2020 in Wieselburg.

 

Wir haben zu allen u.a. Fachbereichen unsere Stellungnahme schriftlich (fristgerecht mit 4.3.2024) bei Gericht eingebracht.

 

1) Fachbereich Verfahrenstechnik

 

2) Fachbereich Gewässerökologie und Fischökologie

 

3) Fachbereich Abfallchemie

 

4) Fachbereich Luftreinhaltung und Geruch

 

5) Fachbereich Lärmtechnik

 

6) Fachbereich Lichtimmissionen

 

7) Fachbereich Verkehrstechnik

 

8) Fachbereich Humanmedizin

 

9) Fachbereich Landschaftsbild

 

10) Fachbereich Naturschutz

 

Diese Stellungnahme wird vollumfänglich berücksichtigt.

 

Die Fachbereiche Verfahrenstechnik, Luftreinhaltung und Geruch, Landschaftsbild und Naturschutz waren unser Hauptbereiche und haben auch die meiste Zeit in Anspruch genommen. Hier haben wir sehr viel auch nochmals vor Ort eingebracht.

 

Der Fachbereich Verfahrenstechnik wurde vom hohen Gericht – trotz Schließung am ersten Verhandlungstag – nochmals geöffnet, da die Projektwerberin Jungbunzlauer Austria AG Unterlagen auch vor dem Senat nicht offen dargelegt hat. Mit dem Argument, es seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wurden diese lediglich dem vom BVwG bestellten Sachverständigen zur Beurteilung überlassen.

 

Diese mussten jedoch nun zwingend auch dem hohen Gericht vorgelegt werden. Die Projektwerberin hat daraufhin eine Akteneinsicht durch die Beschwerdeführer abgelehnt, auch darüber entscheidet nun das hohe Gericht.

 

Zu allen Fachbereichen, wo wir während der Verhandlungstage eventuell nur wenig oder nichts Weiteres einbringen konnten, ist dennoch alles dem Akt beigelegt und wird in die Beurteilung mit einfließen.

 

Zusammenfassend sei festgehalten: Das Gericht kann generell nur auf Basis der gültigen Rechtslage entscheiden. Nach Einschätzung der List Rechtsanwalts GmbH kann es möglicherweise bis Herbst dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.

 

In diesem Sinne, bleibt uns gewogen und wir freuen uns auch über jede einzelne Spende (siehe u.a. Kontodaten), da wir sowohl unseren SV Dr. Zwicker für seine Expertise (Gutachten und 2 Verhandlungstage vor Gericht) als auch weiterhin monatlich unseren Rechtsbeistand bezahlen müssen.

 

Beste Grüße
Barbara Gasner
Obfrau Verein Bürgerinitiative Ritter der Au

 

 

 

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ (Berthold Brecht)