Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Die Bagger fahren, Jungbunzlauer Austria AG beginnt mit den Erdbewegungen.
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Dürfen die das?
Leider JA! In der höchstgerichtlichen Instanz gibt es keine aufschiebende Wirkung mehr.
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Soll uns das beunruhigen?
NEIN! Warum? Weil unsere Beschwerde beim VfGH anhängig ist und letztendlich das Gericht entscheidet.
In diesem Sinne, glauben Sie weiter an uns.