Gegen den positiven Bescheid zur UVP-Verhandlung durch das Land NÖ wurden mehrere Beschwerden eingebracht. Aus diesem Grund ist seit März 2021 der Fall Jungbunzlauer Austria AG (Errichtung Industrieanlage) am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Republik Österreich anhängig.
Auch wenn sie davon hören sollten, dass der Baubeginn mit Sommer/Herbst 2021 im Plan sei, lassen Sie sich nicht davon beirren. Eine Beschwerde hat rechtlich gesehen eine aufschiebende Wirkung. So lange es vom BVwG keine Entscheidung gibt, darf auch nicht gebaut werden. Und selbst wenn der positive Bescheid der UVP-Verhandlung bestätigt wird, gibt es eine nächste Instanz und wir werden auch diesen Schritt nicht scheuen.
Als Vereinsvorstand arbeiten wir selbstverständlich ehrenamtlich für dieses wichtige Anliegen. Wir freuen uns aber auch weiterhin über Ihre Unterstützung, um sowohl die neuerlich anfallenden Gutachten unserer Sachverständigen als auch unseren Rechtsbeistand finanzieren zu können.
Verein Bürgerinitiative
Ritter der Au, IBAN AT54 5300 0030 5401 1376
Beim Verwendungszweck bitte SPENDE anführen und, wer will, seinen Namen.
Danke, dass Sie uns die Treue halten, an unser Projekt glauben und unserer Arbeit vertrauen!
Karin Selhofer
Obfrau Bürgerinitiative Ritter der Au