Details siehe Profil, Ausgabe 43 vom 18. Oktober 2020, Seite 38 und 39 (Link auf Online Artikel)
Die Behörden (Landwirtschaftsministerium und Land NÖ) verschweigen auf Wunsch von Jungbunzlauer Austria AG Informationen zur Abwasserbelastung der
Thaya!
Der für das Land NÖ zuständige Amtssachverständige ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Jungbunzlauer Austria AG!
Die mündliche UVP-Verhandlung und deren gefühlt parteiischer Ablauf ist noch nicht mal "abgekühlt", schon können in Bezug auf Jungbunzlauer Austria AG und deren
Stellung beim Land NÖ die nächsten interessanten Gegebenheiten hinterfragt werden.
Wenn Messdaten trotz Umweltinformationsgesetz von den Behörden nicht weitergegeben bzw. Grenzwerte (u.a. für Chlorid und Sulfat) angehoben werden und der
Amtssachverständige des Landes früher für den Chemiekonzern Jungbunzlauer Austria AG arbeitete, mutet das seltsam an.
Dieser Amtssachverständige ist behördlich generell für betriebliche Abwasserreinigungsanlagen zuständig, u.a. aber auch für die Jungbunzlauer Austria AG. Des
Weiteren hat er seine Doktorarbeit über die Abwasseranlage und in Zusammenarbeit mit der Jungbunzlauer Austria AG geschrieben. Im Rahmen der Grenzwasserkommission war er in der Rolle als
Vertreter des sogenannten Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans daran beteiligt, den Konsens der Jungbunzlauer Austria AG erheblich zu erhöhen bzw. zu erweitern.
Prekäres Detail am Rande: Der von der BH Mistelbach als externer Experte und Sachverständige hinzugezogene TU-Professor ist ausgerechnet der
Betreuer der Doktorarbeit des o.g. Amtssachverständigen.
Alle behördlichen Unterlagen liegen der Rechtsvertretung der Bürgerinitiative Ritter-der-Au vor!
Man darf sich durchaus die Frage stellen, wie sehr kann das Bekanntwerden dieser fragwürdigen Vorgehensweisen der Reputation des Landes NÖ schaden?
Ein Appell an die Entscheidungsträger*innen der NÖ Landesregierung: Handeln Sie endlich – im Sinne der Menschen und der Natur in
Niederösterreich!
Mit freundlichen Grüßen
Obfrau Karin Selhofer im Namen des Vorstands "Verein Bürgerinitiative Ritter der Au"
Der Vorstand der Bürgerinitiative und deren Familien arbeiten viele Wochenstunden ehrenamtlich, aber sowohl unsere Sachverständigen als auch unser Rechtsbeistand
müssen finanziert werden. Deshalb bitten wir Sie herzlich um Ihre Unterstützung in Form einer Spende. Vielen Dank!
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au, IBAN AT54 5300 0030 5401 1376