Am Dienstag den 21. August wurde im Gasthaus Donaublick in Lehen eine Pressekonferenz abgehalten.
Dabei referierte unser Rechtsbeistand Dr. List und Mag. Nagler über den derzeitigen Stand der Dinge:
Der Konzern Jungbunzlauer hat einen Antrag auf eine vereinfachte UVP (Umweltversträglichkeitsprüfung) gestellt. Dieser Antrag wurde per Bescheid am 6. Juni 2018 bewilligt. Aus diesem Bescheid lassen sich die ersten gesicherten Zahlen und Daten des geplanten Werkes finden:
- Grundwasserentnahme von max. 70l/Sekunde. Das ergibt jährlich eine Menge von 2.207.520.000 Liter (2 Milliarden, 207 Millionen, 520 Tausend Liter).
Der durchschnittliche Wasserverbrauch einer Person liegt bei 130 Litern pro Tag (Quelle: Bundeministerium Nachhaltigkeit und Tourismus Link).
D.h. das geplante Werk verbraucht Wasser wie 46.523 Personen. - Eine Abwasserreinigungsanlage mit einer Leistung von 30t COD pro Tag oder rund 500.000 Einwohnerwerten.
Das ist das rund das 368 fache der Gemeinde Leiben, das 95 fache der Stadt Melk oder das rund 6,5 fache des Bezirkes Melk
(Zahlen Gemeinde Leiben: 1.357, Stadt Melk: 5.254, Bezirk Melk: 76.344 Quelle: Statistik Austria Link). - Errichtung von Sattdampfkesseln mit einer Gesamtleistung von 48 MW (48 Megawatt sind 48 Millionen Watt).
Im Bescheid ist leider nicht herauszulesen, ob diese Daten nur die 1. Ausbaustufe betreffen, oder das Gesamtprojekt. Es ist zu befürchten dass hier nur die 1. Ausbaustufe gemeint ist. Das "Endprodukt" wird also noch mehr Resourcen verbrauchen als angegeben.
Dr. List hat einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Damit wären weitere Daten und Fakten ersichtlich gewesen. Es wurden aber mehrer Anträge auf Einsicht abgelehnt - aus Sicht unseres
Rechtsanwaltes mit fadenscheinigen Argumenten. Als Folge hat Dr. List eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, um die Akteneinsicht zu
erlangen.
Hier noch 2 Presseartikel zur Pressekonferenz:
"Ritter" - Anwälte im Clinch mit Behörde
"Nie wieder Ruhe an der Donau" in Leiben