Willkommen beim Verein
"Bürgerinitiative Ritter-der-Au"
Wir sind für Erhalt und Rettung unserer Natur und Landschaft.
Darum nennen wir uns ...
"Re(i)tter der Au"
Update 31.7.2025:
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
seitens Vorstand der BI Ritter der Au und auch der freundlichen Rechtsvertretung, der List Rechtsanwälte GmbH, wurde Ihnen immer gesagt, dass wir
den kompletten Rechtsweg bestreiten werden. Da dieser in Österreich ausjudiziert ist haben wir diese Woche den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) angerufen und zeitgerecht unsere
Beschwerde eingereicht.
Durch die Verweigerung des Rechts auf Akteneinsicht liegt daher eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art 6 EMRK (Artikel 6 der
Europäischen Menschenrechtskonvention) vor.
Weiters hat die Verfahrensführung aufgrund der unrichtigen Einschätzung der Verwaltungsbehörde zu einem erheblichen finanziellen Schaden bei den
Beschwerdeführern geführt. Aufgrund des finanziellen Schadens liegt auch eine Verletzung des Rechts auf Schutz des Eigentums gem Art 1 1. Zusatzprotokoll EMRK vor.
Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass sowohl an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Naturschutz) als auch an die BH Melk seitens einer anerkannten Umweltorganisation in unserer Causa ein Antrag auf die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung gestellt wurde.
Begründung:
Der VwGH hob mit Erkenntnis vom 22.05.2025 einen Beschluss des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich auf, der eine Beschwerde einer anerkannten Umweltorganisation gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung einer Forststraße im Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Wachau mangels Beschwerdelegitimation zurückgewiesen hatte. Die anerkannte Umweltorganisation machte in der Bescheidbeschwerde die unterbliebene Naturverträglichkeitsprüfung geltend, welche nach Art 6 Abs 3 FFH-RL in § 10 NÖ NSchG 2000 umgesetzt wurde. Das Höchstgericht führt hierzu aus, dass die in dieser Bestimmung getroffenen Rechtsvorschriften unzweifelhaft aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangen sind.
In diesem Sinne, Sie sehen, dass wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Für Sie, Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder und die Natur kämpfen wir weiterhin für Gerechtigkeit.
Mit ritterlichen Grüßen
Barbara Gasner
Obfrau des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au
Update 27.3.2025:
Sehr geehrte Mitglieder des Vereins Bürgerinitative Ritter der Au!
Mit Bedauern müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass der Verwaltungsgerichtshof unsere Revision zurückgewiesen hat.
Nach Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand haben wir uns jetzt dazu entschlossen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Wir wollen ausführen, dass die geplante Anlage massiv CO2 ausstoßen würde und einen massiven Wasserverbrauch hätte. Das geplante Projekt verstößt gegen das Menschenrecht auf Gesundheit und gesunder Umwelt.
Wir werden nächste Woche (KW 14) beginnen die Beschwerde auszuarbeiten.
Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden!
Mit ritterlichen Grüßen
Barbara Gasner
Obfrau Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
Wir freuen uns über folgende neue Unterstützung:
BIV - Der Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen
Unverzichtbare Basis jeder zivilgesellschaftlichen Bewegung ist ihr Engagement. Wenn allerdings die Beteiligung an einem Rechtsverfahren notwendig ist, reicht dieser persönliche Einsatz allein oft nicht aus. Dann ist juristische Unterstützung notwendig und die ist nicht kostenlos. Das kann eine unüberwindliche Hürde sein.
Der BIV unterstützt Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, die sich für den Umweltschutz, die Grund- und Menschenrechte und soziale Anliegen einsetzen bei Rechtsverfahren und beteiligt sich an den Kosten für Rechtsanwält:innen oder Sachverständige.
VIELEN HERZLICHEN DANK!
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen!
Um weiterhin für unser Ziel kämpfen zu können, brauchen wir eure Hilfe.
Um unseren monatlichen Zahlungsverpflichtungen (Rechtsbeistand) nachzukommen und die notwendigen laufenden Gutachten bezahlen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen.
Wer uns finanziell unterstützen kann, den ersuchen wir um Einzahlung auf das folgende Spendenkonto:
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au, IBAN AT54 5300 0030 5401 1376
Beim Verwendungszweck bitte zumindest SPENDE anführen und, wer will, seinen Namen.
Jeder Betrag ist wertvoll, die Höhe ist nicht ausschlaggebend. Das was ihr geben könnt, hilft uns! DANKE!
Bereits seit 2017 plant der Chemiekonzern Jungbunzlauer Austria AG die Errichtung einer umstrittenen Industrieanlage
(Produktion von Citronensäure; Bodenversiegelung von 32 ha fruchtbarem Ackerland).
Geplanter Baubeginn: 2019
Grund der Verzögerung: Wir und unser lfd. Engagement – für Sie und die Natur!
Ziel: Keine Bebauung und Rückwidmung der gesamten Fläche!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
AKTUELLES (Stand 25.10.2024):
Erkentniss des Bundesverwaltungsgerichtshofes
der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer des Vereins
Bürgerinitiative Ritter-der-Au!
Mit 24.10.2024 – 11:27 erging das Erkenntnis des BVwG.
Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben und es wurden Auflagen
demensprechend ergänzt. Da das Erkenntnis allerdings 150 Seiten hat, muss
dies durch unsere freundliche Rechtsvertretung noch im Detail geprüft
werden. Ein diesbezüglicher Arbeitstermin ist geplant, die 6-wöchige Frist
für eine außerordentliche Revision an den VwGH endet in der KW 49.
Download Erkentnis BVwG (150 Seiten)
Hiermit möchten wir auch die Gerüchte dementieren, dass eh schon alles
vorbei ist und die Jungbunzlauer Austria AG nicht bauen wird! DAS IST
NICHT RICHTIG! Was seitens Jungbunzlauer geplant ist oder nicht entzieht
sich unserer Kenntnis und wir ersuchen Sie eindringlich, keinen Gerüchten
Glauben zu schenken. Hier gibt es keinerlei offizielle Informationen!
Leider ist nach diesen vielen Jahren die Spendenfreudigkeit zurückgegangen
und wir appellieren deshalb an Sie, uns weiterhin zu unterstützen. Die
Bürgerinitiative arbeitet so lange, bis alle rechtlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft sind und es zu einer endgültigen Entscheidung gekommen ist.
Bis dahin ist es notwendig auch weiterhin unseren Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange das dauern wird,
möglicherweise auch noch weitere Jahre!
Wir sind deshalb auf Ihre Spende angewiesen: IBAN AT54 5300 0030 5401 1376
Danke, dass Sie uns weiterhin die Treue halten, unserer Arbeit vertrauen
und uns unterstützen! Wir werden Sie selbstverständlich laufend über die
nächsten Schritte informieren!
Mit besten Grüßen
Barbara Gasner
Obfrau des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au
Herzlichen Dank an alle, die unsere Petition unterschrieben haben. Gerne können Sie mit Klick auf die Grafik auch noch weiterhin hineinschauen und die Kommentare der besorgten Bürger:innen lesen.